Zusammenfassung
Anpassung der Rentenbeträge für die Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge für das Jahr 2020.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/14/2019XXVII
Verwaltung
Wirtschaft
Sozialpolitik
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Anpassung der Rentenbeträge für das Kalenderjahr 2020.
- Bestimmte Grundbeträge in der Kriegsopferversorgung werden von 569,20 € auf 589,70 € angehoben.
Dokumente (PDFs)
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