Zusammenfassung
Regelung über die Widmung von 20 % des Reinvermögens der Betriebskrankenkassen Mondi, voestalpine Bahnsysteme, Zeltweg und Kapfenberg für Privatstiftungen sowie die Übertragung ihrer IT-Anteile an die Österreichische Gesundheitskasse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/29/2019XXVII
Wirtschaft
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Ein Anteil von 20 % des Reinvermögens der genannten Betriebskrankenkassen aus dem Jahr 2019 wird für die Gründung von Privatstiftungen reserviert.
- Bereits früher an Stiftungen übergegangenes Vermögen wird bei der Berechnung der 20 %-Regelung abgezogen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.