<!--[0-->Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (Kennzeichenregelung)<!--]-->
Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (Kennzeichenregelung)
Verordnung vom 10.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Fortgeltung spezieller Behördenkennzeichen und passt die Zuständigkeiten für bestimmte Gebiete an.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/10/2019XXVII
Verkehr
Verwaltung

Schwerpunkte

  • Sonderkennzeichen mit den Bezeichnungen „WU“ oder „TU“ behalten ihre Gültigkeit, solange das Fahrzeug zugelassen bleibt.
  • Besitzer dieser speziellen Kennzeichen können einen Antrag auf ein anderes Kennzeichen stellen.
Dokumente (PDFs)
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Reichhardt Andreas, Mag.

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Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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