Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (Kennzeichenregelung)
Verordnung vom 10.12.2019Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Fortgeltung spezieller Behördenkennzeichen und passt die Zuständigkeiten für bestimmte Gebiete an.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/10/2019XXVII
Verkehr
Verwaltung
Schwerpunkte
- Sonderkennzeichen mit den Bezeichnungen „WU“ oder „TU“ behalten ihre Gültigkeit, solange das Fahrzeug zugelassen bleibt.
- Besitzer dieser speziellen Kennzeichen können einen Antrag auf ein anderes Kennzeichen stellen.
Dokumente (PDFs)
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