Zusammenfassung
Die ASP‑Revisions‑ und Frühwarnverordnung legt das gesamte Bundesgebiet als Revisionsgebiet fest, verlangt die Meldung und Probenentnahme von Wildschweinen sowie deren Dokumentation im VIS und regelt Jagd- und Entsorgungsmaßnahmen zum Schutz vor Afrikanischer Schweinepest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/12/2019XXVII
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Das gesamte Bundesgebiet wird als Revisionsgebiet festgelegt, weil in Nachbarstaaten bereits ASF-Ausbrüche gemeldet wurden.
- Alle gefundenen Wildschweine müssen gemeldet, Proben entnommen und an das Referenzlabor AGES Mödling übermittelt werden.
Dokumente (PDFs)
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