Zusammenfassung
Verlängerung der Fristenunterbrechung im Strafverfahren aufgrund von COVID-19 bis zum 30. April 2020.Bundesministerium für Justiz4/8/2020XXVII
Exekutive
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Unterbrechung von wichtigen Fristen in Strafverfahren wird bis zum 30. April 2020 verlängert.
- Ab dem 1. Mai 2020 beginnen die unterbrochenen Fristen wieder neu zu laufen.
Dokumente (PDFs)
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