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Anpassung der COVID-19-Vorsorgemaßnahmen in Strafsachen
Verordnung vom 08.04.2020

Zusammenfassung

Verlängerung der Fristenunterbrechung im Strafverfahren aufgrund von COVID-19 bis zum 30. April 2020.
Bundesministerium für Justiz4/8/2020XXVII
Exekutive
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Unterbrechung von wichtigen Fristen in Strafverfahren wird bis zum 30. April 2020 verlängert.
  • Ab dem 1. Mai 2020 beginnen die unterbrochenen Fristen wieder neu zu laufen.
Dokumente (PDFs)
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

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