Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Liste der Krankheiten, bei denen eine Absonderung angeordnet werden kann, um das neuartige Coronavirus einzuschließen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/31/2020XXVII
Exekutive
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Aufnahme des neuartigen Coronavirus in die Liste der Krankheiten, die eine Absonderung rechtfertigen.
- Ermöglichung von Quarantänemaßnahmen bei Infektion oder Verdacht auf das Coronavirus.
Dokumente (PDFs)
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