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Gefahrgutbeförderung mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen
Verordnung vom 27.07.2020

Zusammenfassung

Regelung der Sicherheitsstandards für den Transport gefährlicher Güter mit land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (bis 40 km/h).
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/27/2020XXVII
Umwelt
Verkehr
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Regelung gilt für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h.
  • Bei Transporten in Tanks oder über eine Luftlinie von mehr als 100 km gelten strengere allgemeine Sicherheitsvorschriften.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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