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Verlängerung von Freistellungen im Sozialversicherungsrecht
Verordnung vom 28.08.2020

Zusammenfassung

Diese Verordnung verlängert die Möglichkeit für bestimmte Freistellungen im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherung und der Beamtenkrankenversicherung bis Ende des Jahres 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend8/28/2020XXVII
Verwaltung
Gesundheit
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Verlängerung der Möglichkeiten für Freistellungen in der allgemeinen Sozialversicherung.
  • Verlängerung der Freistellungsregelungen für die Beamtenkranken- und Unfallversicherung.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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