Zusammenfassung
Diese Verordnung verlängert die Möglichkeit für bestimmte Freistellungen im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherung und der Beamtenkrankenversicherung bis Ende des Jahres 2020.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend8/28/2020XXVII
Verwaltung
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Verlängerung der Möglichkeiten für Freistellungen in der allgemeinen Sozialversicherung.
- Verlängerung der Freistellungsregelungen für die Beamtenkranken- und Unfallversicherung.
Dokumente (PDFs)
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