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Nachholfrist für Gesundheitsuntersuchungen wegen Covid-19
Verordnung vom 09.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt es, aufgrund der Covid-19-Pandemie versäumte Hörfähigkeitstests am Arbeitsplatz bis Juni 2021 nachzuholen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/9/2020XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
ArbeitnehmerInnenschutz
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Verordnung passt den Namen der Gesundheitsüberwachungsverordnung an das Jahr 2020 an.
  • Untersuchungen der Hörfähigkeit, die seit Mitte März 2020 aufgrund von Covid-19-Maßnahmen versäumt wurden, müssen bis spätestens 30. Juni 2021 nachgeholt werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH) © Parlamentsdirektion

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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