Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt es, aufgrund der Covid-19-Pandemie versäumte Hörfähigkeitstests am Arbeitsplatz bis Juni 2021 nachzuholen.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/9/2020XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
ArbeitnehmerInnenschutz
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung passt den Namen der Gesundheitsüberwachungsverordnung an das Jahr 2020 an.
- Untersuchungen der Hörfähigkeit, die seit Mitte März 2020 aufgrund von Covid-19-Maßnahmen versäumt wurden, müssen bis spätestens 30. Juni 2021 nachgeholt werden.
Dokumente (PDFs)
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