Zusammenfassung
Änderung der Pauschalierungsregeln für Land- und Forstwirte, inklusive Anpassung von Umsatzgrenzen und neuer Berechnungsmethoden für Futterwerte.Bundesministerium für Finanzen12/11/2020XXVII
Wirtschaft
Steuerwesen
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Bei Tierhaltungsbetrieben, die Futter vom Abnehmer erhalten (z.B. Lohnmast), muss der Wert des Futters nun zum Umsatz gezählt werden.
- Bestimmte finanzielle Grenzwerte wurden von 11.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben.
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