Zusammenfassung
Zur Vermeidung von Corona-Infektionen werden bestimmte Vernehmungen und Verhandlungen nun per Videokonferenz durchgeführt.Bundesministerium für Justiz3/16/2020XXVII
Strafrecht
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Einsatz von technischen Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung bei Verhandlungen.
- Die Regelung gilt für spezifische Fälle innerhalb der Strafprozessordnung.
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