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Videokonferenzen in Strafverfahren zur Pandemiebekämpfung
Verordnung vom 16.03.2020

Zusammenfassung

Zur Vermeidung von Corona-Infektionen werden bestimmte Vernehmungen und Verhandlungen nun per Videokonferenz durchgeführt.
Bundesministerium für Justiz3/16/2020XXVII
Strafrecht
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Einsatz von technischen Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung bei Verhandlungen.
  • Die Regelung gilt für spezifische Fälle innerhalb der Strafprozessordnung.
Dokumente (PDFs)
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

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