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Verlängerung der COVID-19-Schutzmaßnahmen im Strafvollzug
Verordnung vom 26.03.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert wichtige Schutzmaßnahmen und unterbricht bestimmte Fristen im Strafvollzug bis zum 30. Juni 2021.
Bundesministerium für Justiz3/26/2021XXVII
Strafrecht
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Unterbrechung bestimmter Fristen im Strafvollzug bis zum Ende des Juni 2021.
  • Anpassung der Zeiträume für rechtskräftige Urteile und die Erlassung von Vollzugsanordnungen.
Dokumente (PDFs)
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

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