Zusammenfassung
Diese Verordnung passt die Planung und Steuerung von Hochschulen an, indem sie die Ressourcenplanung enger an die Zielvorgaben des Ministeriums knüpft und sprachliche Anpassungen vornimmt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/1/2021XXVII
Bildung
Wirtschaft
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Anpassung der Bezeichnungen für Minister und Behörden zur Berücksichtigung geschlechtergerechter Sprache.
- Ein Ressourcenplan darf nur noch erlassen werden, wenn zuvor ein genehmigter Ziel- und Leistungsplan vorliegt.
Dokumente (PDFs)
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