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COVID-19-Schutzmaßnahmen im Strafvollzug
Verordnung vom 02.08.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt Freiheitsentzugsmaßnahmen im Strafvollzug weiterhin, sofern Hygienemaßnahmen das Infektionsrisiko minimieren.
Bundesministerium für Justiz8/2/2021XXVII
Gesundheit
Strafrecht
Verwaltung
Öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Bestimmte Maßnahmen zur Einschränkung der Freiheit bleiben im Strafvollzug erlaubt.
  • Die Zulässigkeit dieser Maßnahmen ist an die strikte Minimierung des Infektionsrisikos durch Hygiene gebunden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

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