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Verlängerung der COVID-19-Testregelungen für asymptomatische Personen
Verordnung vom 28.10.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die COVID-19-Testregelungen für Personen ohne Symptome bis zum 31. Dezember 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/28/2021XXVII
Gesundheit
Verwaltung
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Verlängerung der Testregelungen für Personen ohne Symptome.
  • Die Regelungen gelten weiterhin bis zum 31. Dezember 2021.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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