Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die COVID-19-Testregelungen für Personen ohne Symptome bis zum 31. Dezember 2021.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/28/2021XXVII
Gesundheit
Verwaltung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Verlängerung der Testregelungen für Personen ohne Symptome.
- Die Regelungen gelten weiterhin bis zum 31. Dezember 2021.
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