Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Nacht‑/Feiertagsaufschläge sowie Urlaub‑ und Weihnachtszulagen.Bundesministerium für Arbeit12/2/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Vorarlberg und persönlich für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
- Die Grundentgelte werden pro Quadratmeter Wohnfläche (0,2892 €) und pro Quadratmeter anderer Räumlichkeiten (0,2892 €) berechnet; für das Reinigen von Gehsteigen bei Glatteis beträgt der Satz 0,5347 € je Quadratmeter.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.