Zusammenfassung
Diese Verordnung verlängert die Fristen für die elektronische Übermittlung von Anträgen (wie Stundungen oder Ratenzahlungen) im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen.Bundesministerium für Finanzen12/10/2021XXVII
Gesundheit
Verwaltung
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Verlängerung der Fristen für die elektronische Übermittlung von Anträgen.
- Möglichkeit, Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung einzureichen.
Dokumente (PDFs)
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