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Verlängerung der COVID-19-Antragsfristen bei der Finanzstrafbehörde
Verordnung vom 10.12.2021

Zusammenfassung

Diese Verordnung verlängert die Fristen für die elektronische Übermittlung von Anträgen (wie Stundungen oder Ratenzahlungen) im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen.
Bundesministerium für Finanzen12/10/2021XXVII
Gesundheit
Verwaltung
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Verlängerung der Fristen für die elektronische Übermittlung von Anträgen.
  • Möglichkeit, Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung einzureichen.
Dokumente (PDFs)
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Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

ÖVP

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