Zusammenfassung
Die Verordnung ändert den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte, führt neue Lohnstufen für administrative Sachbearbeiter und Privatsekretäre ein und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit12/14/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
- Für administrative Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter sowie Privatsekretärinnen und -sekretäre wird in Abschnitt A ein neuer Lohnabschnitt (Ziffer 10) eingeführt, der gestaffelte Beträge nach Berufsjahren vorsieht.
- In Abschnitt B wird analog ein zweiter neuer Lohnabschnitt (Ziffer 10) für dieselben Berufsgruppen mit leicht anderen Beträgen eingeführt.
Dokumente (PDFs)
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