Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2022 den gesetzlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Lohnbeträgen und regelt Sonderzahlungen sowie Überstundenvergütung.Bundesministerium für Arbeit12/14/2021XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter das Arbeitsverfassungsgesetz fallen, ausgenommen sind Einrichtungen mit künstlerischem Bildungsziel und bestimmte Ausbildungsbetriebe.
- Der Mindestlohntarif ist in sieben Beschäftigungsgruppen unterteilt, die je nach Qualifikation und Berufsjahr gestaffelte Bruttogehälter vorsehen.
Dokumente (PDFs)
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