Zusammenfassung
Der Generalkollektivvertrag für Corona-Tests wird zur Satzung erklärt, wodurch er für ganz Österreich und alle relevanten Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich wird.Bundesministerium für Arbeit2/24/2021XXVII
Gesundheit
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Generalkollektivvertrag für Corona-Tests wird landesweit rechtsverbindlich erklärt.
- Die Regelung gilt fachlich für alle Betriebe, die nicht bereits durch die Wirtschaftskammer Österreich kollektivvertragsfähig sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.