Zusammenfassung
Diese Verordnung passt zwei Beträge in der Zulassungsstellenverordnung geringfügig an. Die Änderungen treten am 31. Oktober 2022 in Kraft.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/20/2022XXVII
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Schwerpunkte
- Geringfügige Erhöhung von zwei spezifischen Beträgen innerhalb der Verordnung.
- Festlegung eines spezifischen Datums, an dem die neuen Beträge gültig werden.
Dokumente (PDFs)
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