Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Erneuerbaren-Förderbeitrag für das Jahr 2023 auf 0 % gesetzt wird.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/27/2022XXVII
Umwelt
Energie
Verkehr
Wirtschaft
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Erneuerbaren-Förderbeitrag für das Jahr 2023 wird auf 0 % festgelegt.
- Auf den obersten Netzebenen (1 und 2) fallen für die Leistung keine Kosten an.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.