Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2022 den Grundbetrag fest, den Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst erhalten, gestaffelt nach Dienstgrad, und hebt die Vorgängerverordnung von 2021 auf.Bundesministerium für Landesverteidigung2/28/2022XXVII
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 4 Abs. 3 des Auslandseinsatzgesetzes 2001 und legt damit die gesetzliche Basis für die neuen Grundbeträge fest.
- Für jeden Dienstgrad wird ein fester Betrag definiert, der ab dem 1. Jänner 2022 zu zahlen ist (z. B. Rekrut 1 810,88 €, General 7 553,60 €).
Dokumente (PDFs)
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