Zusammenfassung
Die NMI‑Verordnung regelt, welche Aufgaben und Befugnisse österreichische Kräfte im Irak haben, einschließlich Datenverarbeitung und Einsatz von Zwangsgewalt, basierend auf dem Auslandseinsatzgesetz und dem Militärbefugnisgesetz.Bundesministerium für Landesverteidigung6/23/2023XXVII
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Auslandseinsatzgesetz 2001 und das KSE‑BVG, um den rechtlichen Rahmen für die Entsendung nach Irak zu schaffen.
- Bei allen Befugnissen muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nach dem Militärbefugnisgesetz beachtet werden.
Dokumente (PDFs)
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