Zusammenfassung
Diese Verordnung überträgt die Verantwortung für die Auszahlung bestimmter Sonderzuwendungen zur Abmilderung hoher Lebenshaltungskosten an die Landeshauptleute und deren Behörden.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/8/2023XXVII
Wirtschaft
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Verantwortung für die Auszahlung spezieller Sonderzuwendungen wird von der Bundesebene auf die Landesebene übertragen.
- Die Landeshauptleute und die ihnen unterstellten Behörden sind für die Durchführung der Auszahlungen zuständig.
Dokumente (PDFs)
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