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Übertragung der Auszahlung von Sonderzuwendungen an die Bundesländer
Verordnung vom 08.08.2023

Zusammenfassung

Diese Verordnung überträgt die Verantwortung für die Auszahlung bestimmter Sonderzuwendungen zur Abmilderung hoher Lebenshaltungskosten an die Landeshauptleute und deren Behörden.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/8/2023XXVII
Wirtschaft
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Verantwortung für die Auszahlung spezieller Sonderzuwendungen wird von der Bundesebene auf die Landesebene übertragen.
  • Die Landeshauptleute und die ihnen unterstellten Behörden sind für die Durchführung der Auszahlungen zuständig.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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