Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass auf ausgewählten Abschnitten der A9‑Tunnelkette Lainberg die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels Bildtechnik gemessen wird. Beginn und Ende der Messstrecken müssen angekündigt werden; die frühere Regelung von 2021 wird aufgehoben.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/10/2023XXVII
Umwelt
Infrastruktur
Verkehrssicherheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Messstreckenabschnitte auf der A9‑Tunnelkette Lainberg, die für die kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung genutzt werden.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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