Zusammenfassung
Die Verordnung VbF 2023 legt ab dem 01.03.2023 verbindliche Sicherheits‑ und technischen Vorgaben für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Betrieben, Eisenbahnanlagen und Tankstellen fest.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/14/2023XXVII
Umwelt
Energie
Arbeitrecht
Arbeitsschutz
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in allen gewerblichen Anlagen, Eisenbahnanlagen und bereits genehmigten Rohrleitungsanlagen und tritt am 01.03.2023 in Kraft.
- Brennbare Flüssigkeiten werden in vier Gefahrenkategorien (1‑4) eingeteilt, wobei Kategorie 1 Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn ≤ 35 °C umfasst.
Dokumente (PDFs)
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