Zusammenfassung
Die NFBioV regelt, dass forstwirtschaftliche Biomasse für Biokraftstoffe nur verwendet werden darf, wenn sie nachweislich nachhaltig ist. Der Nachweis erfolgt über anerkannte Zertifizierungssysteme, Selbsterklärungen und ein Massenbilanzsystem.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft4/3/2023XXVII
Umwelt
Energie
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass forstwirtschaftliche Biomasse für Biokraftstoffe nur verwendet werden darf, wenn sie nachweislich nachhaltig ist.
- Nachhaltigkeit wird anhand von fünf Kriterien geprüft: legale Ernte, Walderneuerung, Schutz von Naturschutzgebieten, Erhaltung der Bodenqualität und langfristige Produktionskapazität des Waldes.
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