Zusammenfassung
Diese Verordnung definiert die Liste der Länder, die am automatischen Austausch von Finanzinformationen im Rahmen des Gemeinsamen Meldestandards teilnehmen.Bundesministerium für Finanzen5/16/2024XXVII
Finanzwesen
Steuerwesen
Verwaltungsorganisation
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
- Festlegung der teilnehmenden Staaten für den automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich.
- Identifizierung von insgesamt 81 Staaten, die als teilnehmende Länder anerkannt sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.