Zusammenfassung
Ein neuer Pflegezuschuss für Beschäftigte in der Langzeitpflege und Behindertenarbeit wird durch diese Verordnung rechtlich verbindlich erklärt.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft1/26/2024XXVII
Gesundheit
Wirtschaft
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Einführung eines speziellen Pflegezuschusses für Beschäftigte in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.
- Der Zuschuss gilt für stationäre Langzeitpflege, mobile Pflegedienste und Einrichtungen der Behindertenarbeit.
Dokumente (PDFs)
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