Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 einen einheitlichen Mindestlohntarif für alle im Haushalt Beschäftigten in Österreich fest, differenziert nach Ausbildung, Berufsjahren und Tätigkeitsbereich.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/10/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle im Haushalt Beschäftigten, die nach dem Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz fallen.
- Die Lohnhöhe richtet sich nach Berufsjahren und Ausbildung: drei Stufen (a, b, c) mit steigenden Beträgen für mehr Erfahrung oder höhere Qualifikation.
Dokumente (PDFs)
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