Zusammenfassung
Regelung zur Anrechnung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im pädagogischen Dienst.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/27/2024XXVII
Bildung
Verwaltung
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Berufstätigkeiten gelten als nützlich, wenn sie die fachliche Einarbeitung verkürzen oder den Arbeitserfolg durch Routine erheblich steigern.
- Für Quereinsteiger können zusätzliche Berufspraxiszeiten bis zu einer Gesamtdauer von zwölf Jahren angerechnet werden.
Dokumente (PDFs)
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