Zusammenfassung
Die Verordnung legt das neue Tageskostgeld auf 6,50 Euro fest.Bundesministerium für Landesverteidigung3/6/2024XXVII
Verteidigung
Schwerpunkte
- Der neue Betrag für das Tageskostgeld wird auf 6,50 Euro festgesetzt.
- Die neue Regelung tritt am 1. April 2024 in Kraft.
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