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Änderung der Angaben zur Wirkungsorientierung – Stärkung der Geschlechtergleichstellung im Bundeshaushalt
Verordnung vom 11.06.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Vorgaben zur Wirkungsorientierung im Bundeshaushalt, führt einen neuen Paragraphen ein, streicht alte Paragraphen und passt den Anhang 2 an. Ziel ist eine stärkere Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Bundesministerium für Finanzen6/11/2025XXVIII
Finanzwesen
Haushaltsplan
Gleichbehandlung
Geschlechtergerechtigkeit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 1 wird eingeführt, der die Vorgaben zur Wirkungsorientierung um das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern erweitert.
  • Die bisherigen Paragraphen 9 und 10 werden vollständig gestrichen.
Dokumente (PDFs)
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