Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien von 15. Oktober 2025 auf 15. Dezember 2025.Bundesministerium für Inneres10/15/2025XXVIII
Grenzkontrollen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert das Datum in § 2 von 15. Oktober 2025 auf 15. Dezember 2025.
- Durch die neue Terminierung beginnt die vorübergehende Grenzkontrolle erst am 15. Dezember 2025.
Dokumente (PDFs)
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