Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, weil kein Kollektivvertrag existiert. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Materialien, Nacht‑/Spätdienste und Sonderaufgaben sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/11/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,3679 € pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche.
Dokumente (PDFs)
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