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Neuregelung der Kosten für Wirtschaftsindizes
Verordnung vom 28.05.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt neue jährliche Kostenersatzleistungen der Bundesministerien für die Erstellung von Wirtschaftsindizes zwischen 2026 und 2030.
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus5/28/2026XXVIII
Statistik
Wirtschaft
Verwaltungsorganisation
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Einführung einer neuen Regelung zum Kostenersatz für die Erstellung von Wirtschaftsindizes.
  • Die Bundesministerien und der Bundeskanzler müssen zwischen 2026 und 2030 jährliche Kosten an die Bundesanstalt leisten.
Dokumente (PDFs)
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Hattmannsdorfer Wolfgang, Mag. Dr. - 56

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Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
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