Zusammenfassung
Die Verordnung regelt neue jährliche Kostenersatzleistungen der Bundesministerien für die Erstellung von Wirtschaftsindizes zwischen 2026 und 2030.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus5/28/2026XXVIII
Statistik
Wirtschaft
Verwaltungsorganisation
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Regelung zum Kostenersatz für die Erstellung von Wirtschaftsindizes.
- Die Bundesministerien und der Bundeskanzler müssen zwischen 2026 und 2030 jährliche Kosten an die Bundesanstalt leisten.
Dokumente (PDFs)
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