Verlängerung der Fristen in der Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildung
Verordnung vom 13.07.2026Zusammenfassung
Diese Verordnung verlängert eine Frist in der Ausbildung für den Bahnreise- und Mobilitätsservice bis Ende 2028 und regelt deren sofortiges Inkrafttreten.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/13/2026XXVIII
Verkehr
Bildung
Schwerpunkte
- Eine bestehende Frist wird von Juni 2026 auf den 31. Dezember 2028 verlängert.
- Die Änderung bezüglich der Fristverlängerung tritt unmittelbar am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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