Zusammenfassung
Die Verordnung legt die neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Glasformung und Glasveredelung fest, inklusive spezialisierter Schwerpunkte und moderner Kompetenzanforderungen.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/13/2026XXVIII
Bildung
Wirtschaft
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Einführung des neuen Lehrberufs Glasformung und Glasveredelung mit einer dreijährigen Ausbildung.
- Unterteilung in vier spezialisierte Schwerpunkte: Glasbläserei, Glasmacherei, Glasmalerei sowie Glasschliff und Glasgravur.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.