Zusammenfassung
Die Verordnung passt die Ausbildung zum Industriekaufmann bzw. zur Industriekauffrau an, indem sie bestimmte Regelungen streicht und die Struktur vereinfacht.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/13/2026XXVIII
Bildung
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Die rechtliche Bezeichnung im ersten Abschnitt wird angepasst, indem der Begriff eines 'Ausbildungsversuchs' gestrichen wird.
- Ein bisheriger Absatz im ersten Abschnitt wird entfernt, was zu einer Neunummerierung der folgenden Absätze führt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.