Zusammenfassung
Diese Verordnung legt fest, welche Qualifikationen und Nachweise Personen benötigen, um als Versicherungsagent, Versicherungsmakler oder im Rahmen der gewerblichen Vermögensberatung tätig zu sein.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/22/2026XXVIII
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Berufsausbildung
Versicherungswesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Voraussetzungen für den Zugang zum Versicherungsvermittlergewerbe.
- Mitarbeiter können ihre Qualifikation auch durch spezielle Ausbildungen wie das Außendienstzertifikat nachweisen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.