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Bundesgesetz zur Gründung und Organisation der Österreichischen Wasserstraßen‑GmbH
Ministerialentwurf vom 24.08.2004

Zusammenfassung

Das Gesetz gründet die Österreichische Wasserstraßen‑GmbH, überträgt ihr Vermögen und Personal und legt deren Aufgaben, Finanzierung und Aufsicht durch das Verkehrsministerium fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/25/2004XXII
Wasserbewirtschaftung

Schwerpunkte

  • Das Gesetz gründet die Österreichische Wasserstraßen‑GmbH (ÖWG) mit einem Stammkapital von 70 000 €; die Gesellschaft beginnt ihre Tätigkeit am 1. Januar 2005.
  • Vermögenswerte, Liegenschaften und rund 138 Beamte sowie 28 Vertragsbedienstete der Wasserstraßendirektion und der Schifffahrtsaufsicht werden auf die ÖWG übertragen.
Regierungsvorlage
Gründung der via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft
einfache Mehrheit 10.12.2004
Gesetz
Image of politician Gorbach Hubert © Parlamentsdirektion

Gorbach Hubert

Ohne Klub

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Vizekanzler
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