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Neuregelung der Blutspende‑ und Blutdepotverordnung zur EU‑Richtlinie 2002/98/EG
Ministerialentwurf vom 04.10.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt EU‑Standards für Blutspenden um: er erweitert den Geltungsbereich, fordert ein Qualitätssicherungssystem, legt Meldepflichten für ernste Zwischenfälle fest und bestimmt Kontrollen durch die Bezirksverwaltungsbehörden.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/5/2004XXII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich des Blutsicherheitsgesetzes wird auf therapeutische Blutspenden und Eigenblutspenden ausgeweitet.
  • Alle Blutspendeeinrichtungen müssen ein Qualitätssicherungssystem nach den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis führen, inkl. Handbuch, SOPs und jährlicher Aktualisierung.
Regierungsvorlage
Erhöhung der Blutsicherheit und Qualitätssicherung
einfache Mehrheit 10.12.2004
Gesetz
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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