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Ratifizierung des EU‑Verfassungsvertrags – Verfahren im Nationalrat und Bundesrat
Ministerialentwurf vom 21.11.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt das Ratifizierungsverfahren des Europäischen Verfassungsvertrags: Nationalrat und Bundesrat müssen jeweils mit Zweidrittelmehrheit zustimmen, und der Vertrag wird nicht als verfassungsändernd bezeichnet.
Bundeskanzleramt11/22/2004XXII
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Der Entwurf legt fest, dass der EU‑Verfassungsvertrag nur mit Genehmigung des Nationalrats und des Bundesrates abgeschlossen werden darf.
  • Die Genehmigung im Nationalrat erfordert mindestens die Hälfte aller Abgeordneten und eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Regierungsvorlage
Ermächtigung zum Abschluss des EU-Verfassungsvertrages
2/3 Mehrheit 02.03.2005
Gesetz
Image of politician Morak Franz © Parlamentsdirektion

Morak Franz

ÖVP

Staatssekretär im Bundeskanzleramt
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