Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine neue Pensionsversicherung für pflegende Angehörige ein und ermöglicht die Nachentrichtung verjährter Beiträge.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz8/10/2005XXII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Schaffung einer neuen Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Personen, die Angehörige pflegen.
- Ermöglichung der Nachentrichtung von bereits verjährten Beiträgen zur Pensionsversicherung auf Antrag.
Dokumente (PDFs)
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