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Novelle zum Kraftfahrliniengesetz – EU‑Konformität & Verwaltungsvereinfachung
Ministerialentwurf vom 20.09.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Kraftfahrliniengesetz, um EU‑Vorgaben zu erfüllen, die Zuständigkeit zwischen Landeshauptmann und Bundesminister klar zu regeln, die maximale Konzessionsdauer zu verkürzen und neue Strafvorschriften einzuführen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/21/2005XXII
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Der Landeshauptmann ist künftig allein für nationale Kraftfahrlinien zuständig; der Bundesminister ist nur für internationale Linien befugt.
  • Die maximal zulässige Konzessionsdauer wird von zehn auf acht Jahre verkürzt.
Regierungsvorlage
Novelle des Kraftfahrliniengesetzes (KflG)
einfache Mehrheit 07.12.2005
Gesetz
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Vizekanzler
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