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Bundesverfassungsgesetz zur Ratifikation des EU‑Beitrittsvertrages Bulgarien/Rumänien
Ministerialentwurf vom 30.11.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt, dass der Beitrittsvertrag Bulgariens und Rumäniens zur EU nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und Bundesrat ratifiziert werden kann.
Bundeskanzleramt12/1/2005XXII
Europäische Union
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Der Ratifikationsbeschluss des Beitrittsvertrages muss vom Nationalrat mit einer Zweidrittelmehrheit in Anwesenheit mindestens der Hälfte seiner Mitglieder gefasst werden.
  • Auch der Bundesrat muss dem Beitrittsvertrag mit derselben Zweidrittelmehrheit und Anwesenheitsquote zustimmen.
Regierungsvorlage
Vertrag zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik Bulgarien und Rumänien über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (1389 d.B.)
2/3 Mehrheit 26.04.2006
Andere
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Morak Franz

ÖVP

Staatssekretär im Bundeskanzleramt
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