Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das BBG‑Gesetz, sodass die Bundesbeschaffung GmbH künftig auch für Länder‑ und Gemeindebeschaffungen tätig werden kann, um Einsparpotenziale zu nutzen und KMU‑Teilnahme zu fördern.Bundesministerium für Finanzen1/4/2006XXII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Erweiterung des Anwendungsbereichs der BBG, sodass sie künftig auch für ausgegliederte Einrichtungen von Ländern und Gemeinden Beschaffungen durchführen darf.
- Das Wort „Rahmenverträgen“ wird durch das allgemeinere Wort „Verträge“ ersetzt, um die Vertragsform nicht auf Rahmenverträge zu beschränken.
Dokumente (PDFs)
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