<!--[0-->Novelle zum Krankenanstalten‑ und Ärztegesetz: Grenzüberschreitende Kooperationen, Hygiene, Raucher‑Räume & weitere Regelungen<!--]-->
Novelle zum Krankenanstalten‑ und Ärztegesetz: Grenzüberschreitende Kooperationen, Hygiene, Raucher‑Räume & weitere Regelungen
Ministerialentwurf vom 17.01.2006

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf modernisiert das Krankenanstaltengesetz und das Ärztegesetz, indem er Regeln für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Raucher‑Räume, Infektions‑Surveillance, Leiharbeitskräfte, geschlossene psychiatrische Bereiche und die Zusammensetzung der Bundesgesundheitskommission einführt.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/18/2006XXII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Es wird ein neues § 2b eingeführt, der die Genehmigungspflicht für die örtlich getrennte Unterbringung von Abteilungen in einem anderen Staat regelt. Die Landesregierung darf die Genehmigung nur erteilen, wenn der Behandlungsstandard, die Planungsanforderungen und die Finanzierungsregelungen erfüllt sind.
  • Die Krankenanstaltenordnung muss nun Räume festlegen, in denen das Rauchen erlaubt ist, um den Vorgaben des Tabakgesetzes zu entsprechen.
Regierungsvorlage
Gesundheitsrechts-änderungsgesetz 2006 (GRÄG 2006)
einfache Mehrheit 23.05.2006
Gesetz
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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