Novelle zum Krankenanstalten‑ und Ärztegesetz: Grenzüberschreitende Kooperationen, Hygiene, Raucher‑Räume & weitere Regelungen
Ministerialentwurf vom 17.01.2006Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf modernisiert das Krankenanstaltengesetz und das Ärztegesetz, indem er Regeln für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Raucher‑Räume, Infektions‑Surveillance, Leiharbeitskräfte, geschlossene psychiatrische Bereiche und die Zusammensetzung der Bundesgesundheitskommission einführt.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/18/2006XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Es wird ein neues § 2b eingeführt, der die Genehmigungspflicht für die örtlich getrennte Unterbringung von Abteilungen in einem anderen Staat regelt. Die Landesregierung darf die Genehmigung nur erteilen, wenn der Behandlungsstandard, die Planungsanforderungen und die Finanzierungsregelungen erfüllt sind.
- Die Krankenanstaltenordnung muss nun Räume festlegen, in denen das Rauchen erlaubt ist, um den Vorgaben des Tabakgesetzes zu entsprechen.
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