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Erleichterung der Pflegehilfzulassung für EWR‑Sozialbetreuer
Ministerialentwurf vom 17.04.2006

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Gesundheits‑ und Krankenpflegegesetz, um EWR‑Staatsangehörigen mit bestimmten Sozialbetreuungsqualifikationen den Zugang zur Pflegehilfe zu erleichtern und die Übergangsfrist für die Ausbildung zu verlängern.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/18/2006XXII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Entwurf fügt § 87 Abs. 2a ein, das EWR‑Staatsangehörigen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Diplom‑ oder Fach‑Sozialbetreuer (Schwerpunkte Alten‑, Familien‑ oder Behindertenarbeit) die Zulassung zur Berufsausübung in der Pflegehilfe ermöglicht.
  • In § 87 Abs. 3 wird die Formulierung ergänzt, sodass die Zulassung zur Berufsausübung nun ausdrücklich auf die neuen Absätze 2 und 2a verweist.
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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